AGB

AGB

Grundsätzliches

Teilnahmeberechtigt sind alle gemäß des Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland volljährigen Personen (ab 18 Jahren).

Bei Regelverstößen kann die Teilnahmeberechtigung entzogen werden.

Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren wenden sich bitte mit ihren Eltern/Erziehungsberechtigten DIREKT an die Spielleitung der Broughton Academy. Eine grundsätzliche Spielberechtigung wird an jene Personengruppe aus versicherungstechnischen Gründen nicht erteilt.

Die Teilnehmenden sind sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Waffenattrappen, schmutzige Kleidung, etc.)

Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke unterliegen den gesetzlichen Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes und Staates (Bundesrepublik Deutschland). Diese Richtlinien und Gesetze sind einzuhalten.

Eine Anmeldung zum LARP bedeutet, dass alle Teilnehmenden die Regeln und AGB der Broughton Academy ausdrücklich anerkennen und sich im Verlauf ihres Aufenthalts am Veranstaltungsort, aber auch in der näheren Umgebung dementsprechend verhalten.

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters, nach der Überweisung des vollen Con-Beitrags durch den*die Teilnehmer*in (und dem dem Eingang auf das Konto des Veranstalters) oder der Zahlung der ersten Rate.

Erfolgt 30 Tage nach der Anmeldung (spätestens jedoch am ersten Tag der Veranstaltung) kein Eingang des kompletten Teilnahmebeitrages oder der gesondert vereinbarten ersten Rate bei Ratenzahlung auf dem Konto des Veranstalters, so verfällt die Anmeldung und es kommt kein Vertrag zustande.

Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der*die Teilnehmer*in an seine Anmeldung nicht mehr gebunden. Eventuell bereits gezahlte Con-Beiträge müssen durch den Veranstalter zurücküberwiesen werden.

Mit der Anmeldung erkennt der*die Teilnehmer*in das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an.

Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

§ 2 Sicherheit

Die Teilnehmenden versichern, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen, in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.

Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung der Teilnehmenden einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, ihre Ausrüstung (insbesondere die von ihm*ihr verwendeten Polsterwaffen oder Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, haben die Teilnehmenden sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

Die Teilnehmenden verpflichten sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmenden und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern und das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.

Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.

Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

Teilnehmende, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages hat.

§ 3 Haftung

Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, innere Unruhen, Terroranschläge, Epidemien und Pandemien, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Veranstaltung beeinflusst wird.

§ 4 Aufzeichnungen und Urheberrecht

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton-, Bild/Ton-Aufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Berichterstattungen in allen Medien, eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bild/Ton-Trägern, sowie für Bewerbung der Veranstaltung und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters. Alle wichtigen Hinweise können den Fotohinweisen entnommen werden.

Aufnahmen von Seiten der Teilnehmenden sind ausschließlich für private Zwecke zulässig.

Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Die Urheberrechte und Verwendungsrechte aller Figuren an der Broughton Academy bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Alle nach dem 01. Juni 2019 eingereichten Charaktere (SC und NSC) geben mit ihrer erneuten Anmeldung und der damit einhergehenden Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Verwendungsrechte an den Veranstalter ab.

Alle vor dem 01. Juni 2019 eingereichten und von den Spieler*innen bzw. NSC eigenständig erschaffenen Charaktere belassen hingegen ihr Urheberrecht bei den einreichenden Spieler*innen bzw. NSC. Die Verwendungsrechte liegen beim Veranstalter.

§ 5 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Plätze sind nicht übertragbar.

Bei Rücktritt des Teilnehmenden nach Vertragsschluss gem. § 1 können bereits gezahlte Beträge nicht zurückgezahlt werden. Auch nicht, wenn eine Ersatzperson gefunden wird, mit der ein Vertrag nach § 1 zustande kommt. Unter Umständen ist es dem Veranstalter möglich, einen Anteil zurückzuerstatten. Das wird durch den Veranstalter individuell geprüft, ein Rechtsanspruch besteht nicht. 

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung auszuschließen.

Der Veranstalter behält sich vor, verbilligte Tickets mit begrenztem Leistungsumfang anzubieten, sollten nach Ende der offiziellen Anmeldephase Plätze frei sein.

§ 6 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

Die Zahlung des vollständigen Teilnahmebeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus und sollte innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldungsbestätigung erfolgen. Sollte bis dahin keine Zahlung erfolgen, hat der Veranstalter das Recht, den Platz anderweitig zu vergeben. Es kann nach Rücksprache mit dem Veranstalter eine Ratenzahlung vereinbart werden, wobei die erste Rate innerhalb von 30 Tagen nach der Bestätigung der Anmeldung gezahlt werden muss.

Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.

Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmenden eine Frist zur Zahlung zu setzen, verbunden mit der Erklärung, dass er*sie nach Ablauf der Frist den Platz einem*r Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.

Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der*die Teilnehmende die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines*r Dritten haftet der Anmeldende für dessen*deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 7 NSC-Klausel

Nicht-Spieler*innen-Charaktere (NSC) sind an die Weisungen der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er*sie Folge zu leisten.

NSC, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnahmebeitrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Teilnahmebeitrages in Anspruch genommen werden.

§ 8 Rabatte

Werden Teilnehmende für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnahmebeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter*innen ausdrücklich ausgenommen.

Können die Teilnehmenden nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.

§ 9 Internetpräsenz

Der*die Benutzer*in erklärt sich damit einverstanden, dass für die ausgiebige Nutzung der Internetpräsenz „Broughtonacademy.de“ Nutzungsdaten und Meta-/Kommunikationsdaten erhoben werden.

Die erhobenen Daten dienen der Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte sowie Sicherheitsmaßnahmen.

Ausführliche Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung nachzulesen.

§ 10 Datenschutz

Wir tragen Sorge dafür, dass personenbezogen Daten von Teilnehmenden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertrags- und satzungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Wir werden personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

Für den Fall, dass im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen eingeholt werden, weisen wir darauf hin, dass diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden können.

Bei Teilnahme an unseren Veranstaltungen werden im Rahmen der Online-Anmeldung folgende Daten erhoben und gespeichert:

  • Vorname
  • Nachname
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl und Ort
  • E-Mail-Adresse
  • Telefon-/Mobilnummer
  • Geburtsdatum
  • Autokennzeichen, Automarke und -farbe
  • Allergien/gesundheitliche Einschränkungen
  • Foto
  • Bezahlstatus
  • IT-Informationen
  • Verarbeitung persönlicher Daten im Anmeldeverfahren

Unsere Datenschutzerklärung klärt umfassend über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf.

Alle persönlichen Daten, die im Rahmen einer Bewerbung erhoben und verarbeitet werden, sind durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe und Manipulation geschützt. Die Daten werden für die Teilnehmendenbetreuung sowie die Prüfung der Teilnahme, insbesondere die Besetzung der unterschiedlichen Rollen, durch die Spielleitung der „Broughton Academy“ erhoben. Eine weitere Auswertung oder Nutzung der Daten an anderer Stelle ist nicht gegeben. Die Verwertung für andere Veranstaltungen wird durch die Anmeldung bei diesen aktiv selbst von den Teilnehmenden beantragt. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per Email) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Personenbezogene Daten eines Teilnehmenden werden gelöscht, wenn die betreffende Person die hier erteilte Einwilligung zur Speicherung widerruft.

Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen sensible persönliche Daten enthalten können. Bei Übermittlung solcher Angaben in der Online-Anmeldung wird sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass die Veranstalter der „Broughton Academy“ diese Daten erheben, verarbeiten und im Rahmen des Veranstaltungsteilnahme teilweise an Sanitäter*innen oder Helfer*innen weiterleiten dürfen. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung und den sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften. Alle Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Zur Übertragung von Formularen nutzen wir Google Workspace, das DSGVO-konform arbeitet.

§ 11 Sonstiges

Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

Anmerkung

Alle Gelder, die wir durch Teilnahmebeiträge erhalten, fließen direkt in die Con-Vorbereitung bzw. die BAC-Welt, die ganzjährig bespielt werden kann. Um das zu ermöglichen, brauchen wir eine gewisse finanzielle Sicherheit und Verbindlichkeit.  

Die Anmeldung an der Broughton Academy ist verbindlich, bereits gezahlte Con-Beiträge können nach einer Abmeldung zu keinem Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Das liegt zum einen daran, dass die Arbeit an und mit den Teilnehmenden, ihren Charakteren und deren Geschichte bereits mit der Anmeldung beginnt, zum anderen daran, dass bereits über das ganze Jahr verteilt Veranstaltungen sowohl digital als auch analog stattfinden, an denen die Teilnahme entweder ganz kostenlos ist oder, im Fall von Schülertreffen, nur einen Unkostenbeitrag zur Deckung der tatsächlichen Kosten bei den Teilnehmenden erfordert.

In diese Vorbereitungen fließen das ganze Jahr über sowohl finanzielle Ressourcen und unsere Arbeitskraft. Eine Abmeldung und eine daraufhin geforderte Rückzahlung bedeuten, dass unsere bereits getätigte Arbeit an Charakteren, an Con-Erlebnissen oder an gemeinsamen Veranstaltungen unfinanziert bleiben – im Gegenzug entsteht für uns dadurch ein weitere Kosten und Mehraufwände, da wir um kostentragend arbeiten zu können, einen Ersatz finden und erneut Ressourcen aufbringen müssen, um an den gleichen Punkt der Vorbereitung zu gelangen. Je nachdem zu welchem Zeitpunkt die Abmeldung erfolgte, ist dies für uns nicht mehr möglich, wodurch wir letztendlich abwägen müssen, dem Qualitätsanspruch, den wir an uns selbst haben zu erfüllen oder kurzfristig Lösungen zu finden, um doch noch kostendeckend zu arbeiten.

Allerdings hast du sowohl vor als auch nach der Veranstaltung die Möglichkeit, IT wie OT Teil der Community zu sein und alles, was im Vorfeld passiert mit deinem Charakter mitzuerleben oder auch im Nachfeld mit anderen Charakteren auszuhandeln. Dafür stellen wir einen Discord-Server zu Verfügung, von dem aus du Zugang zu all unseren IT-Medien wie z. B. die Zeitung (Broughton Daily), das Schulradio und die Rugby-Ligen bekommst und das direkt mit anderen SC in Form von Forenspiel auswerten kannst. Monatlich findet das Pub-Quiz statt, an dem du mit deinem Charakter teilnehmen und Fragen rund um die 1980er beantworten kannst. Auch Mini-Cons (Schülertreffen) im Vorfeld der Con sind für angemeldete SC zugänglich und ermöglichen dir viel Charakterspiel zu einem kleinen Unkostenbeitrag. Außerdem erhältst du ab und zu einen Newsletter, der dich IT wie OT auf den neuesten Stand bringt. Des Weiteren informieren wir dich via Social Media (Facebook, Instagram, Twitter) über aktuelle Ereignisse rund um die BAC-Welt – welche Feiertage werden wie begangen, was kocht die Köchin der Broughton Academy und manchmal kann man einem vertrauten Charakter über die Schulter schauen und einen Einblick in seinen Alltag erhalten. Auch bieten wir über das Jahr verteilt Workshops und Livestreams an, an denen du teilnehmen kannst, um tiefer in die Story einzutauchen. 

All das und mehr ist von unserer Seite ein Angebot an dich. Wie viel du davon tatsächlich nutzt, bleibt dir überlassen. Es ist möglich, die Con zu besuchen und intensives Spiel zu haben, ohne all das zu nutzen. Das sind Unterstützungen und Spielangebote, die wir rund um die Veranstaltung anbieten. Da die Con und der Plot auf der Vorarbeit basieren, können wir nur das Komplettpaket anbieten.